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Cybersecurity – Gesetzen zu NIS 2 und CER gelassener entgegensehen

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Aufgrund der stetig zunehmenden und immer intelligenteren Cyberangriffe hat die Europäische Union (EU) ihre Direktive NIS 2 (Network and Information Security) entwickelt. Diese Direktive soll in allen EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in lokales Recht umgewandelt werden. Auch in Deutschland werden entsprechende Gesetze beraten.

Begleitet wird sie von einer zweiten EU-Direktive namens CER (Critical Entities Resilience), die auf vergleichbaren Rahmenbedingungen beruht und die Wiederstandfähigkeit gegen jegliche Form von Bedrohung, sprich alles andere als Cyberangriffe, als Inhalt hat.

Beide Direktiven referenzieren aufeinander und werden in Kürze in Kraft treten. In Deutschland sind CER-ähnliche Regelungen auch als KRITIS-Dachgesetz bekannt, wobei sich das Anwendungsgebiet deutlich erweitert (Schätzungen gehen von Faktor 15! aus) und die Strafen für Nichteinhaltung massiv gestiegen sind – inkl. persönlicher Haftbarkeit für Führungskräfte.

Man kann zwar keine NIS-2- oder CER-zertifizierten Produkte kaufen, da es keine entsprechende Zertifizierung gibt. Allerdings können Sie Ihre Datenspeicherinfrastruktur so vorbereiten, dass Ihre Organisation/Ihr Unternehmen die Anforderungen leichter erfüllen kann. Erfahren Sie in unserem Webinar, wie Ihnen unsere neue Cybersecurity-Lösung dabei hilft.

Unter anderem sprechen wir über:

  • Welche Problemstellungen adressiert werden
  • Erweiterte Informationssicherheit
  • Geschäftskontinuität & Notfallwiederherstellung
  • Praktische Einsatzmöglichkeiten

Nutzen Sie die Gelegenheit, weitere Einzelheiten zu erfahren. Schauen Sie sich die Aufzeichnung an!

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Marius Bornwasser Regional Partner Manager
DataCore Software